Der Nachweis der Realisierbarkeit einer “virtuellen elektronischen Gesundheitskarte” (VEGK) macht es erforderlich, sich ein wenig näher mit der “physischen elektronischen Gesundheitskarte” auseinanderzusetzen. Ziel dieser Auseinandersetzung soll es sein, zu entscheiden, welche Anwendungsszenarien einen Mehrwert bieten und welche Szenarien eher ungeeignet für eine Adaption sind.
Die Spezifikationen zur eGK gliedern sich in folgende Teile:
Zur Bewertung relevanter Anwendungsfälle sind sie dabei in Bezug zu einer Reihe von Konzepten zu setzen. Dazu gehören insbesondere:
Eine besondere Rolle bei der Bewertung möglicher Anwendungsszenarien für eine VEGK spielen bei genauerer Analyse der verschiedenen Dokumente die Spezifikation des eGK-Objektsystems sowie das Konzept zu den Anwendungen des Versicherten.
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Kartenherausgabe (initial) - Versicherungsbeginn Kartenablauf –> Automatische Neuherausgabe Kartenverlust –> Meldung –> Sperrung –> Neuausgabe Karte defekt –> Meldung –> Sperrung –> Neuausgabe Namensänderungen (Änderung des Aufdrucks)–> Sperrung –> Neuausgabe Versicherungsende (Kassenwechsel/fehlende Zahlung)–> Sperrung –> Einziehen/Vernichten der Karte?
Lebenszyklus von Zertifikaten? Wie wird das auf den OCSP Respondern abgebildet????
Implikationen: Was bedeutet das für die virtuelle eGK. Wichtig, wir sollten zwischen der Identität und dem Versicherungsstatus unterscheiden.
Eine Reihe von gemeinsam mit dem BMG abgestimmten Prämissen bildet den Rahmen für die weitere Projektarbeit. Der folgende Abschnitt benennt diese Prämissen und beschreibt, welche Auswirkung sich daraus in Bezug auf die inhaltliche Projektausrichtung ergeben.
Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre (z.B. im Umfeld des “neuen” Personalausweises) haben gezeigt, dass die beiden großen Hersteller von mobilen Endgeräten bzw. deren Betriebsystemen ganz eigene Strategien verfolgen, wenn es um die Weiterentwicklung ihrer Plattformen geht. Dies führt u.a. dazu, dass von Dritten empfohlene und gewünschte Anpassungen aus strategischen und/oder ökonomischen Gründen nur bedingt oder erst sehr spät berücksichtigt werden.
Um einen konkreten und zeitnah umsetzbaren Nutzen zu generieren, ist es ein explizit definiertes Ziel des MOVI-Projektes, zu analysieren, wie mit bereits heute verfügbaren und möglichst weit verbreiteten Mobilgeräten eine “virtuelle” eGK umgesetzt werden kann. Dabei soll auf den Einsatz spezieller Zusatz-Hardware oder speziell angepasster Betriebssystemversionen verzichtet werden.
In den zurückliegenden Jahren wurde viel Aufwand in den Aufbau einer Infrastruktur gesteckt, die es den Leistungserbringern ermöglicht, den aktuellen Versicherungsstatus eines Patientn mithilfe der (physischen) eGK zu prüfen. Dafür wirken eine Vielzahl von Komponenten in der Arztpraxis und der Telematikinfrastruktur zusammen. Dazu gehören u.a. eHealth Kartenterminals. Diese Terminals sind derzeit nicht für die Kommunikation über kontaktlose Schnittstellen ausgelegt. Somit wird es auf absehbare Zeit auf Seiten der Leistungserbringer nicht möglich sein, mobile Endgeräte der Versicherten anzusteuern.
Kontaktlose Terminals existieren jedoch in anderen Branchen wie z.B. dem Einzelhandel. Dort Anwendung findende Lösungsansätze könnten ggf. auf das deutsche Gesundheitswesen übertragen werden. Ein entsprechendes Szenario wird im Kontext des MOVI-Projektes (aufgrund der begrenzten Ressourcen) dennoch NICHT näher analysiert. Es wird davon ausgegangen, dass bis auf Weiteres die physische eGK als alleiniger Versicherungsnachweis in der Umgebung der Leistungserbringer genutzt wird.
Aufbauen auf den Ergebnissen des MOVI-Projektes sollte das BMG dennoch im Rahmen zukünftiger Forschungs- und Entwicklungsprojekte prüfen lassen, in wie weit mobile Endgeräte perspektivisch auch in den Räumlichkeiten der Leistungserbringerorganisationen als Ersatz für die physische EGK genutzt werden können.
Neben der Nutzung als Versicherungsnachweis kann die physische eGK perspektivisch auch für weitere Anwendungen eine mehr oder weniger sinnvolle Ergänzung bieten. Dazu gehören beispielsweise das Notfalldatenmanagement, die Organspendeerklärung oder andere persönliche Erklärungen der Versicherten. Aus Perspektive des MOVI-Projektes wird es jedoch nicht als sinnvoll erachtet, diese Anwendungen zu “virtualisieren” und auf die Mobilgeräte der Versicherten zu portieren. Der Grund für diese Einschätzung ergibt sich aus den jeweils assoziierten Anwendungsfällen, in denen ein Mitwirken der Versicherten (z.B. zum Entsperren von Endgeräten) nicht mehr garantiert werden kann. Eine weiterführende Betrachtung dieser Fragestellung erfolgt im Rahmen des Projektes somit nicht.
Die virtuelle eGK soll zukünftig die Identität des Versicherten in der virtuellen Welt repräsentieren und somit den Zugang zu den Online-Anwendungen des Versicherten steuern. Die entsprechenden Online-Anwendungen sollen dabei die Anwendungsszenarien der klassischen Welt ergänzen und zeitgemäße Versorgungsstrukturen ermöglichen, die auch den Einsatz von mobilen Geräten und auf diesen installierten Gesundheits-Apps berücksichtigen.
Einführender Satz …
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